Erstgespräch
In einem unverbindlichen ersten Gespräch lernen wir einander kennen und entscheiden später, ob und wie wir therapeutisch miteinander arbeiten wollen.
Dabei lade ich Sie ein, mir von Ihren Schwierigkeiten, Problemstellungen oder Belastungen zu erzählen.
Ich informiere Sie und stehe für Fragen bezüglich der Therapie zur Verfügung.
Dabei lade ich Sie ein, mir von Ihren Schwierigkeiten, Problemstellungen oder Belastungen zu erzählen.
Ich informiere Sie und stehe für Fragen bezüglich der Therapie zur Verfügung.
Kosten
€ 100,- bis 120,- € / Einheit Psychotherapeutische Einzelsitzung (50 min) als Standardtarif
Eine Teilrefundierung der Kosten durch die Krankenkassa ist möglich.
Genauere Informationen gerne persönlich oder unter: www.psyonline.at/contents/595/psychotherapie-auf-krankenschein
Eine Teilrefundierung der Kosten durch die Krankenkassa ist möglich.
Genauere Informationen gerne persönlich oder unter: www.psyonline.at/contents/595/psychotherapie-auf-krankenschein
Sozialtarif auf Anfrage und nach Möglichkeit.
Therapiedauer und - frequenz
Eine Einzeltherapie-Einheit dauert normalerweise 50 Minuten.
Üblicherweise finden die Sitzungen einmal pro Woche statt.
Entsprechend Ihrem Anliegen ist jedoch auch eine andere Frequenz möglich.
Die insgesamte Dauer meiner psychotherapeutischen Begleitung hängt vom Schweregrad des Anliegens bzw. von den Therapiezielen ab.
Eine erste Klärung erfolgt üblicherweise im Erstgespräch.
Paar- und Familientherapieeinheiten dauern meist 75 Minuten.
Kosten auf Anfrage.
Üblicherweise finden die Sitzungen einmal pro Woche statt.
Entsprechend Ihrem Anliegen ist jedoch auch eine andere Frequenz möglich.
Die insgesamte Dauer meiner psychotherapeutischen Begleitung hängt vom Schweregrad des Anliegens bzw. von den Therapiezielen ab.
Eine erste Klärung erfolgt üblicherweise im Erstgespräch.
Paar- und Familientherapieeinheiten dauern meist 75 Minuten.
Kosten auf Anfrage.
Absageregelung
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um zeitgerechte Absage - spätestens 24 Stunden vor unserer Sitzung.
Ansonsten muss ich die Einheit verrechnen. Ich bitte diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Ansonsten muss ich die Einheit verrechnen. Ich bitte diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Verschwiegenheit
PsychotherapeutInnen unterliegen der gesetzlich verankerten Schweigepflicht. Diese dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient*in und Psychotherapeut*in. (§ 15 PthG)
Online-Termine
Bei Bedarf und nach Möglichkeit biete ich auch Online-Termine an.
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